Berufsausbildung und Berufsmöglichkeiten
Befähigungsnachweis:
Nach den neuen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes ist das Prüfungszeugnis, mit dem der erfolgreiche Abschluss einer höheren berufsbildenden Schule nachgewiesen wird, äquivalent mit der Abschlussprüfung in einem Lehrberuf. (=Befähigungsnachweis)
Außerdem entfällt für diese Absolventen nach der neuen Gewerbeordnung für die selbständige Ausübung eines Gewerbes die Unternehmerprüfung.
Mögliche Berufsfelder nach Abschluss der Ausbildung:
- Versicherungen und Banken
- Handelsgewerbe
- Reisebüro
- Gastgewerbe und Tourismuseinrichtungen
- Ernährungsberatung
- Spediteure
- Unternehmens- und Vermögensberatung
- Werbeagenturen
- Immobilien
- Umweltberatung
- Soziale Einrichtungen